Brauche ich für die Maßnahme von Einlagen einen Termin?
Um längeren Wartezeiten entgegen zu wirken, vergeben wir zur Maßnahme von Einlagen Termine.Tel: 06721-46379 oder per MailBitte planen Sie für die Maßnahme von Einlagen eine 1/2 Stunde zur Analyse und Maßnahme ein. Für podoätiologische Sohlen benötigen wir jeweils 1Stunde beim Ersttermin und bei der Nachkontrolle nach 6 Wochen.
Für Einlagenabholungen ist keine Terminvergabe notwendig und ist zu den aufgeführten Öffnungszeiten möglich Warum verlangen viele Sanitätshäuser bei gesetzlich Krankenversicherten für die Herstellung von Einlagen neben der gesetzlichen Zuzahlung eine wirtschaftliche Aufzahlung zum Kassenrezept?
Es ist nicht so, daß die Sanitätshäuser von sich aus Aufschläge für Produkte und Leistungen verlangt haben, sondern daß es die Krankenkassen waren, die zum 01.01.2005 durch einheitliche Festbeträge im Verhältnis zu ihren Versicherten die Erstattungsbeträge unverhältnismäßig (bis zu 50%) abgesenkt haben.
Ergebnis: Krankenkassen kürzen ihren eigenen Versicherten die Erstattungsbeträge und behaupten, Sanitätshäuser würden Aufschläge nehmen!
Die Preisgestaltung für die Abgabe von Hilfsmitteln ist Sache eines jeden Sanitätshauses, weil die Krankenkassen die Kollektivverträge zugunsten der Festbetragsregelung aufgegeben haben. Deshalb ist es jetzt Sache jedes einzelnen Sanitätshauses, einen Abgabepreis zu bestimmen. Wenn überhaupt Verteuerungen stattgefunden haben, dann allenfalls im Hinblick darauf, daß zuvor fast 10 Jahre keine Preiserhöhung in dem gesamten Sektor stattgefunden hat, jedenfalls solange Vertragsregelungen mit den Krankenkassen galten. Diese Vertragsregelungen haben aber die Krankenkassen zugunsten der Festbeträge aufgegeben.
Gibt es Einlagen ohne wirtschaftliche Aufzahlung?
seit dem 01.04.2010 haben wir bei einigen gesetzlichen Krankenkassen die Verpflichtung Sie über die Möglichkeit der zuzahlungsfreien Hilfsmittelversorgung im Bereich Einlagen und Kompressionsstrümpfe zu informieren. Zuzahlungsfrei bedeutet, dass für Sie nur eine gesetzliche Zuzahlung zwischen 5,00 und 10,00 € zu leisten wäre. Im Falle, dass Sie von der gesetzlichenZuzahlung befreit sind, fällt auch die gesetzliche Zuzahlung weg.
Diese Hilfsmittelversorgung stellt eine Grundversorgung dar und basiert im Einlagenbereich auf folgender Grundlage:
Maßnahme je nach Verordnung durch Umrißzeichnung oder Schaumabdruck. Da es sich um ein industriell vorgefertigtes Produkt handelt, sind wir bemüht Ihnen Ihre Einlagen nach der Maßnahme und entsprechender Nachpassung in den meisten Fällen direkt mitzugeben. Eine visuelle statische Gesamtkörperüberprüfung, Palpation der Beckenstatik, digitale Gehanalyse auf einem Laufband mit 8000 Sensoren, digitale 3D-Fußscanvermessung, digitale Konstruktion am Bildschirm sowie die digitale Herstellung auf unserer CNC-Fräse kann ohne wirtschaftliche Aufzahlung nicht erfolgen.
Wie hoch ist die komplette Zuzahlung für Einlagen bei gesetzlich Versicherten?
Bitte entnehmen Sie diese Information aus dem Bereich „Preisliste und Zuzahlungen„.
Des weiteren finden Sie hier auch die Preise für podoätiologische Sohlen.
Wieviele Einlagen übernimmt meine gesetzliche / private Krankenkasse?
Viele gesetzliche Krankenkassen ermöglichen die Versorgung mit 2 Paar Einlagen innerhalb von 12 Monaten.
Teilweise bestehen die Krankenkassen darauf, dass bei Folgeversorgungen 6 Monate zwischen beiden Einlagenversorgungen liegen.
Hierzu ist es wichtig, dass die Zweitversorgung ärztlicherseits medizinisch begründet wird.
Beispiele hierfür sind:
» Wechselpaar aus hygienischen Gründen (z.B. Hyperhydrosis)
» Wechselpaar aufgrund neuer oder weiterer Diagnose ……..
» Wechselpaar nach strukturellen Fußskelettsveränderungen
» Wechselpaar bzw. Neuversorgung nach OP’s
Bei Privatversicherten ist es abhängig i.B. des privaten Krankenversicherungsvertrages. Auch hier werden in den meisten Fällen 2 Paar Einlagen übernommen.
Sind sensomotorische Einlagen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung?
Dies wird von den gesetzlichen Krankenkassen recht unterschiedlich gehandhabt und führte teilweise zur Abklärung bei Sozialgerichten mit folgenden Grundsatzurteilen:
Sozialgericht Mainz, Urteil aus 2003, Az. S 6 KR 115/02 Sozialgericht Trier, Urteil vom 17.3.2009, Az. S 3 KR 53/08 und Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.7.2009, Az. L 5 KR 100/09
Wie „dick“ werden meine Einlagen?
Durch unsere digitale Einlagenherstellung per CAD-Konstruktion und Herstellung auf hausinterner CNC-Fräse können wir Einlagenversorgungen für Bequemschuhe bis zur 1mm-dünnen Ausführung für Tanzschuhe erstellen.
Bei diabetes-adaptierten Fußbettungen muss eine Mindeststärke von 8-14 mm eingehalten werden, um eine entsprechende Druckentlastung zu sichern. Dies erfordert auch entsprechendes Schuhwerk, welches dieses Volumen aufnehmen kann.
In welchem Zeitrahmen liegt die Lebensdauer von unseren Einlagen?
Dies ist schwierig zu beantworten, da es eher von der täglichen Laufleistung in Kilometer, Körperstatik und vom Körpergewicht abhängig ist, als vom zeitlichen Faktor.
Beispiel:
Unser Briefträger mit einer Laufleistung von ca. 13 km täglich, wird seine Einlagen deutlich schneller „verbrauchen“ wie im Vergleich zu einem reinen Innenbereichsgeher. Da wir ein exklussiv für uns hergestelltes, hochqualitatives Fräsblockmaterial zur Herstellung unserer Einlagen einsetzen, ist im Durchschnitt eine Nutzungsdauer von einem Jahr denkbar. Bei intensiver Benutzung und entsprechender Fußschweißbildung kann der Einlagenbezug deutlich früher verschleissen. Auch hier wäre eine Wechselausstattung der Einlagen anzuraten. Zudem können defekte Bezüge, bei noch entsprechendem Zustand der Einlagen, augetauscht werden.